Autor: Benjamin Becker

Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?

Digitalisierung | Recht & Soziales
Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der gesamten EU. Er legt fest, wie Daten aus „vernetzten Produkten“ und den dazugehörigen Diensten genutzt und weitergegeben werden dürfen. Für Handelsunternehmen relevant sind vor allem Geräte, die Kundinnen und Kunden selbst verwenden und bei denen persönliche Nutzungsdaten entstehen – zum Beispiel smarte Küchengeräte, vernetzte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kaffeemaschinen sowie intelligente Beleuchtungssysteme. Gerade für kleine und mittlere Handelsunternehmen (KMU) stellt sich deshalb die zentrale Frage: Bin ich von diesen neuen Regeln überhaupt betroffen – und falls ja, was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?
Infos zum Thema auf einen Blick:
  • Ihre Kundinnen und Kunden entscheiden selbst, wer auf die Daten ihrer smarten Geräte zugreifen darf.
  • Hersteller und Dienstleister müssen den einfachen Zugang zu diesen Daten ermöglichen.
  • Der Datenzugriff eröffnet Chancen für neue Serviceangebote wie Wartung und Reparatur – auch für Ihren Kundenservice.
  • Händlerinnen und Händler müssen ihre Kundschaft künftig aktiv über Datenrechte informieren und den Zugang zu Nutzungsdaten ggf. unterstützen.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen sind Sie teilweise von Pflichten des Data Act entlastet.

Ist mein Unternehmen betroffen?

Ein praktisches Beispiel: Wenn Ihre Kundin einen smarten Drucker kauft, handelt es sich dabei um ein vernetztes Gerät, das nicht nur druckt, sondern über das Internet mit dem Hersteller kommuniziert. Solche Drucker erfassen technische Nutzungsdaten wie Tintenstand, Druckaufträge oder Fehlerberichte, die zur Wartung und Verbesserung des Geräts genutzt werden. In der Regel verwaltet der Hersteller diese Gerätedaten.

Möchte die Kundin, dass beispielsweise ihr lokaler Reparaturdienst diese Daten erhält, muss der Hersteller die Daten auf Anfrage bereitstellen. Als Händlerin informieren Sie Ihre Kundin über dieses Recht und unterstützen gegebenenfalls dabei, den Zugang zu den Daten beim Hersteller oder Dienstanbieter zu erhalten.

Neue Pflichten gegenüber Behörden

Bei besonderen Fällen wie Naturkatastrophen können Behörden verlangen, dass Unternehmen bestimmte Daten bereitstellen. Für kleine Unternehmen gibt es dabei Ausnahmen.

Chancen und Herausforderungen für den Handel

Ausnahmeregelung für KMU

Für Kleinst- und Kleinunternehmen (KMU) mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro gelten viele der neuen Pflichten des Data Act nur eingeschränkt oder mit Erleichterungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als KMU vollständig von allen Verpflichtungen befreit sind.

Insbesondere die Pflicht, Ihre Kundschaft über deren Rechte zu informieren und sie dabei unterstützend aufzuklären, besteht unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wichtig ist: Wenn Ihr Unternehmen als Zulieferer, Dienstleister oder Unterauftragnehmer für ein größeres Unternehmen tätig ist, das nicht als KMU eingestuft wird, gelten die Ausnahmen für kleine Unternehmen nicht. In solchen Fällen müssen Sie die vollen Pflichten des Data Act erfüllen – auch wenn Ihr eigenes Unternehmen klein ist.

Auch wenn Behörden in Ausnahmefällen Daten verlangen, sind die Bedingungen für KMU strenger, damit Sie als kleines Unternehmen besser geschützt sind. Behörden müssen bei KMU einen höheren Bedarf nachweisen, und Sie können eine angemessene Entschädigung verlangen, falls Sie Daten bereitstellen müssen. So schützt der Data Act kleinere Unternehmen vor unnötigem Aufwand und gibt Ihnen Zeit, sich auf die Digitalisierung vorzubereiten.

Was sollten Händlerinnen und Händler jetzt tun?

  • Überprüfen Sie Ihr Sortiment und Ihre Technik: Gibt es smarte Produkte oder vernetzte Geräte?
  • Sprechen Sie mit Herstellern bzw. Lieferanten und Dienstleistern: Lassen sich die geforderten Daten wirklich einfach bereitstellen?  Klären Sie, wie die Datenbereitstellung technisch und organisatorisch funktioniert, damit Ihre Kundschaft ihre Rechte tatsächlich ausüben kann.
  • Bereiten Sie Informationsmaterial vor: Schulen Sie Ihr Team und passen Sie ggf. Ihre Unterlagen oder AGB an, damit Sie ihre Kundschaft korrekt informieren können.

Wichtig für Händlerinnen und Händler ist zu wissen: Die Nutzungsdaten von vernetzten Produkten werden in der Regel vom Hersteller oder dem Dienstanbieter verwaltet. Das bedeutet, dass der Hersteller die technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Datenbereitstellung hat. Ihre Rolle als Händlerin oder Händler besteht vor allem darin, Kundinnen und Kunden über deren Rechte zu informieren und sie dabei zu unterstützen, den Zugang zu diesen Daten beim Hersteller oder Dienstleister anzufragen.

Wichtige Begriffe zum Data Act

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Becker
Projektleiter handel.digital
Ähnliche Veranstaltungen
Weiterlesen in Nachrichten
Weiterlesen im Wissenshub
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Website nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts, Buchungsformulare und Social Media Posts, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?