Sicherheit vor Cyberbedrohungen: Wirksame Abwehrstrategien für Unternehmen
- Unternehmen sollten regelmäßige Stresstests für ihre Sicherheitsprozesse und Lösungen durchführen, um ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu stärken
- Die fortschreitende Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Cyberkriminelle erfordert eine gezielte Sensibilisierung und Verteidigungsstrategien
- Laut Umfragen erwägt eine große Zahl von Unternehmen die Zahlung von Lösegeld an die Angreifer
- Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass eine längere Dauer der Datenwiederherstellung zu erheblichen Beeinträchtigungen im Tagesgeschäft führen kann.
- Die proaktive Herangehensweise an IT-Sicherheit ist entscheidend, um nicht nur operative Herausforderungen, sondern auch mögliche Schäden wie Marken- und Rufschädigung zu minimieren.
In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Unternehmen einem ständigen Risiko von Cyberangriffen ausgesetzt. Die Angriffsmethoden der Cyberkriminellen werden immer ausgefeilter und raffinierter. Besorgniserregend ist der Anstieg von KI-gestützten Cyberangriffen, die eine neue Dimension der Bedrohung darstellen.
Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz können Angreifer gezieltere Phishing-Mails und Telefonanrufe erstellen, die selbst für erfahrene Mitarbeiter täuschend echt wirken können. Dies erhöht die Gefahr, dass sensible Informationen preisgegeben werden, was schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben kann.
Beispiele für KI-gestützte Phishing-Angriffe
- Personalisierte Phishing-Mails: Eine E-Mail, die scheinbar von einem bekannten Unternehmen stammt, z. B. der Bank oder einem Online-Shop, in der der Mitarbeiter aufgefordert wird, seine Kontodaten zu aktualisieren oder eine Rechnung zu bezahlen.
- Gefälschte Rechnungen: Eine E-Mail, die scheinbar von einem Lieferanten des Unternehmens stammt und eine Rechnung für eine Bestellung enthält, die das Unternehmen nie getätigt hat.
- Schadsoftware-Angriffe: Eine E-Mail, die einen Anhang enthält, der mit Schadsoftware infiziert ist. Wenn der Mitarbeiter den Anhang öffnet, wird die Schadsoftware auf dem Computer des Mitarbeiters installiert und kann so Zugriff auf sensible Daten des Unternehmens erhalten.
Ist ein Cyberangriff Meldepflichtig? Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Newsmeldung: Wann ein Datenverlust meldepflichtig wird (und wann nicht)
Das Hauptziel solcher Angriffe besteht darin, die Verteidigungsstrategien zu umgehen, Administratorrechte zu erlangen und tief in das Unternehmenssystem einzudringen. Regelmäßige Stresstests der Sicherheitsprozesse und Lösungen sind daher entscheidend. Sie erhöhen die Chance, den Schaden zu minimieren und den Wiederherstellungsprozess so kurz wie möglich zu halten. Aktuellen Statistiken zufolge benötigt jedes vierte Unternehmen mehr als drei Wochen, um Daten wiederherzustellen, wodurch erhebliche Beeinträchtigungen im Tagesgeschäft entstehen.
Laut Umfragen hat bereits jedes neunte Unternehmen Lösegeld an Angreifer gezahlt, nachdem es Opfer eines Ransomware-Angriffs wurde. Zudem erwägt ein Großteil der befragten Unternehmen die Zahlung von Lösegeld im Falle eines Angriffs.
Lösegeld – Teufelskreis oder nachhaltige Lösung?

- Zahlung von Lösegeld: Unternehmen, die Lösegeld zahlen, signalisieren den Angreifern, dass diese Angriffe profitabel sind.
- Steigende Lösegeldforderungen: Infolgedessen steigen die Lösegeldforderungen der Angreifer stetig an.
- Erhöhte Angriffsgefahr: Unternehmen, die Lösegeld zahlen, machen sich zu attraktiven Zielen für weitere Angriffe.
Zusätzlich zu den operativen Herausforderungen fürchten Unternehmen erhebliche Schäden wie Marken- und Rufschädigung, direkten Umsatzrückgang sowie den Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern. Daher ist eine proaktive Herangehensweise an die IT-Sicherheit von entscheidender Bedeutung für Händlerinnen und Händler, um sich effektiv vor den zunehmenden Bedrohungen zu schützen.
Prävention als Schlüssel zum Schutz
Um sich vor diesen Bedrohungen zu schützen, ist es unerlässlich, in Präventionsmaßnahmen zu investieren. Statt Lösegeld zu zahlen, sollten Unternehmen in Präventionsmaßnahmen investieren. Dazu gehört:
- Schulung des Personals: Sensibilisieren Sie Ihr Personal für verdächtige Signale in Mails und Telefonaten. Sie könnten auch für die Freigabe größerer Zahlungen vereinbaren, dass diese niemals telefonisch oder per Mail erfolgen oder ein geheimes Schlüsselwort zur Freigabe wichtiger Vorgänge vereinbaren.
- Moderne Sicherheitslösungen: Halten Sie Ihre IT-Landschaft über Updates auf dem neusten Stand. Antiviren Software und Firewalls können dazu beitragen, dass Nutzer nur bedingten Zugriff auf Ihre Systeme haben.
- Notfallplan: Sie und Ihr Team wissen, welche 10 Schritte im Falle eines Cyberangriffs oder einer Datenpanne abzuhandeln sind.
- Backup: Sie haben immer eine aktuelle Kopie auf einem zweiten unabhängigen System, aller wichtigen Daten.
Haben Sie Fragen zum Thema IT-Sicherheit? Profitieren Sie von unserem kostenlosen digi.coaching! Buchen Sie jetzt und erhalten Sie praxisnahe Expertentipps für einen effektiven Schutz Ihres Unternehmens vor Cyberangriffen.
Ihr Ansprechpartner
- 22Okt 2025, Mi.handel.digital
KI-Werkstatt in Marburg
18:30 - 20:30 Uhr Lockschuppen, MarburgPräsenzkostenfreiKI-Werkstatt in Marburg – praxisnah und lösungsorientiert Die KI-Werkstatt macht Station in Marburg. - 15Okt 2025, Mi.handel.digital
KI-Werkstatt in Kassel
18:30 - 20:30 Uhr Ochmann Schlafkultur, KasselPräsenzkostenfreiKI-Werkstatt in Kassel – praxisnah und lösungsorientiert Die KI-Werkstatt macht Station in Kassel. - 01Okt 2025, Mi.handel.digital
KI-Werkstatt in Frankfurt
18:30 - 20:30 UhrPräsenzkostenfreiKI-Werkstatt in Frankfurt– praxisnah und lösungsorientiert Die KI-Werkstatt macht Station in Frankfurt. - 23Sep 2025, Di.handel.digital
KI-Werkstatt in Fulda
18:30 - 20:30 Uhr Etage 6 (im IHK Gebäude), FuldaPräsenzkostenfreiKI-Werkstatt in Fulda– praxisnah und lösungsorientiert Die KI-Werkstatt macht Station in Fulda.
Erste Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das BFSG
20.08.2025Digitalisierung, E-Commerce, Recht & SozialesErste Anwaltskanzleien versenden Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es besteht dringender Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen.GEO oder SEO? Neue Wege – neue Herausforderungen!
05.08.2025Digitalisierung, E-Commerce, KIOnline-Marketing steht vor einem grundlegenden Wandel: Suchmaschinen werden zu Antwortmaschinen. Nutzerinnen und Nutzer erwarten nicht mehr nur eine Liste von Links, sondern sofort verständliche, vollständige Informationen, oft generiert durch Künstliche Intelligenz.handel.digital Community-Treffen – Ein Abend voller Ideen und Genuss
25.06.2025Digitalisierung, E-Commerce, KIRückblick auf einen gelungenen Abend: handel.digital Community-Treffen bei pizza1.de in Schauenburg.handel.ai | Künstliche Intelligenz auch für kleine und mittelständische Handelsunternehmen relevant
21.11.2024Digitalisierung, E-CommerceAuch in diesem Jahr haben wir Handelsunternehmen durch Vorträge und eine Expo-Ausstellung die Potenziale der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) aufgezeigt. Dabei wurde deutlich, dass KI nicht ausschließlich großen Unternehmen vorbehalten ist. Insbesondere kleine und mittelständische Handelsunternehmen können von ihren Anwendungen profitieren, um Prozesse zu optimieren, schneller zu reagieren und sich zukunftssicher aufzustellen.
Data Act: Was kommt auf Händlerinnen, Händler und ihre Kundschaft zu?
Der Data Act gilt ab dem 12. September 2025 verbindlich in der gesamten EU. Er legt fest, wie Daten aus „vernetzten Produkten“ und den dazugehörigen Diensten genutzt und weitergegeben werden dürfen. Für Handelsunternehmen relevant sind vor allem Geräte, die Kundinnen und Kunden selbst verwenden und bei denen persönliche Nutzungsdaten entstehen – zum Beispiel smarte Küchengeräte, vernetzte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kaffeemaschinen sowie intelligente Beleuchtungssysteme. Gerade für kleine und mittlere Handelsunternehmen (KMU) stellt sich deshalb die zentrale Frage: Bin ich von diesen neuen Regeln überhaupt betroffen – und falls ja, was bedeutet das konkret für meinen Betrieb?Meldepflicht elektronischer Kassensysteme bis zum 31. Juli
Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen dieses bis spätestens 31. Juli beim Finanzamt melden. Ziel der Meldepflicht ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen sicherzustellen. Wer die Frist versäumt, riskiert unnötige Bußgelder und Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.Best Case: Quartier78 – Wie ein stilvoller Concept Store in Stadtallendorf mit digitaler Kundenkarte neue Wege geht
Ein Erfolgsbeispiel aus dem digi.coaching Programm von handel.digital.TikTok Shop in Deutschland: Zwischen Trend und Herausforderung!
TikTok Shop ist ein spannender, aber herausfordernder Vertriebskanal. Wer ihn professionell nutzt, kann innovativ neue Kundengruppen erschließen.


