AI-Act Transparenzpflicht ab dem 02.08.2026 - Wichtig für den Handel!
- Welche KI-Systeme sind betroffen.
- Wer kann die Ergebnisse sehen.
- Welche Ergebnisse sind zu kennzeichnen.
- Mitarbeitende
im Umgang mit KI regelmäßig informieren und schulen.
Ab dem 02.08.2026 gelten im Rahmen des EU AI-Act (KI-Verordnung, kurz KI-Vo) neue Transparenzpflichten für bestimmte Anwendungen von Künstlicher Intelligenz. Für den Handel ist das besonders relevant, weil KI inzwischen in vielen Bereichen eingesetzt wird: im Kundenservice, bei Produkttexten, in der Bildbearbeitung, bei Übersetzungen oder in der Content-Erstellung für Online-Shop und Social Media. Der neue Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Transparenz von KI-generierten Inhalten unterstützt Unternehmen dabei, diese Vorgaben praktisch umzusetzen. Er ist freiwillig, ergänzt aber die verbindlichen Regeln des AI Act und soll Orientierung bei Kennzeichnung, Offenlegung und technischer Umsetzung geben.
Wo die Regeln greifen
Im Handel sind vor allem drei Situationen wichtig.
1. Es muss in klar erkennbarer Form mitgeteilt werden, wenn Kundinnen und Kunden mit einem KI-System interagieren, etwa mit einem Chatbot im Shop oder im Servicebereich.
2. Wenn Bild-, Audio- oder Videoinhalte mit KI erzeugt oder bearbeitet werden, ist eine Kennzeichnung erforderlich, damit die Inhalte als künstlich erstellt oder verändert erkennbar bleiben.
3. Wenn KI Texte zu Themen von öffentlichem Interesse erzeugt oder verändert, gelten ebenfalls Transparenzpflichten.
Was bedeutet das für den klassischen Handelsalltag? Nicht jeder KI-Einsatz ist gleich zu behandeln. Entscheidend ist, ob der Einsatz für Kundinnen und Kunden sichtbar wird und ob Inhalte so wirken, als seien sie vollständig menschlich erstellt worden.
Die relevanten Regelungen finden Sie in Art. 50 der KI-Vo. Hier die wichtigsten Fundstellen für den Handel:
- Art. 50 Abs. 1: Kennzeichnung, wenn Menschen mit einem KI-System direkt interagieren.
- Art. 50 Abs. 2: Kennzeichnung synthetischer Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte.
- Art. 50 Abs. 4: Offenlegung bei Deepfakes und bei KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
- Art. 50 Abs. 5: Zeitpunkt und Art der Information, also klar und spätestens bei der ersten Interaktion oder Veröffentlichung.
Praktische Schritte für den Handel
Ein guter Einstieg ist eine einfache Bestandsaufnahme: Wo nutzt das Unternehmen bereits KI? Welche Tools sind im Einsatz? Und welche Inhalte werden damit erstellt oder bearbeitet? Auf dieser Grundlage lässt sich prüfen, an welchen Stellen Hinweise, Kennzeichnungen oder interne Freigaben sinnvoll sind.
Für die Praxis haben sich vier Punkte bewährt:
- KI-Anwendungen im Unternehmen erfassen.
- Prüfen, welche Inhalte nach außen sichtbar werden.
- Kennzeichnung und Hinweise an relevanten Stellen einplanen.
- Mitarbeitende im Umgang mit KI regelmäßig informieren und schulen.
Gerade im Handel lohnt sich dabei ein Blick auf alle Kontaktpunkte mit Kundinnen und Kunden: Shop, Newsletter, Social Media, Kundenservice, Produktdatenpflege und Kampagnenmanagement. Je klarer die Zuständigkeiten geregelt sind, desto leichter lässt sich der Einsatz von KI im Tagesgeschäft organisieren.
Der Stichtag 02.08.2026 ist ein guter Anlass, die eigenen Prozesse noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer KI gezielt nutzt, Kennzeichnung sinnvoll organisiert und die Mitarbeitenden einbindet, schafft eine gute Grundlage für einen transparenten und professionellen Umgang mit neuen Technologien.
Checkliste zum Start
- Welche KI-Tools werden bereits genutzt?
- Welche Inhalte entstehen damit?
- Wo sehen Kundinnen und Kunden diese Inhalte?
- Welche Hinweise oder Kennzeichnungen sind nötig?
- Wer prüft und gibt Inhalte frei?
- Sind Mitarbeitende im Umgang mit KI informiert?
Für Handelsunternehmen ist das zugleich eine Chance: KI kann Prozesse vereinfachen, Inhalte schneller verfügbar machen und den Kundenservice unterstützen. Mit einer klaren Struktur bleibt der Einsatz nachvollziehbar und passt gut zu einem vertrauensvollen Auftritt gegenüber Kundinnen und Kunden.
Bei Fragen zu diesem und anderen Themen der Digiatlisierung für den Handel stehen wir Ihnen gerne mit einem kostenfreien digi.coaching zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unten.
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