PPWR: Was Handelsbetriebe bis August 2026 konkret umsetzen müssen
- Ab dem 12. August 2026 dürfen nur noch PPWR-konforme Verpackungen in Verkehr gebracht werden.
- Alle Verpackungen müssen praktisch recyclingfähig und leicht trennbar sein.
- Unnötige oder überdimensionierte Verpackungen sind nicht mehr zulässig.
- Auch Versandverpackungen fallen vollständig unter die PPWR, verantwortlich ist der Händler/ die Händlerin.
- EPR-Registrierungen und belastbare Nachweise zur Konformität sind verpflichtend.
- To-Do-Liste für Handelsbetriebe bis August 2026
Für den Handel ist dieser Zeitpunkt kein Einstieg in eine Übergangsphase, sondern ein verbindlicher Stichtag. Verpackungen, die ab diesem Datum neu in Verkehr gebracht werden, müssen vollständig regelkonform sein.
Ab dem Stichtag dürfen ausschließlich Verpackungen verwendet werden, die recyclingfähig sind. Das bedeutet nicht nur, dass ein Material theoretisch recycelt werden kann, sondern dass die Verpackung praktisch über bestehende Sammel- und Recyclingsysteme verwertbar ist. Außerdem müssen einzelne Materialbestandteile für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht trennbar sein.
Verpackungen aus schwer trennbaren Verbundmaterialien oder mit problematischen Materialkombinationen dürfen ab August 2026 nicht mehr neu eingesetzt werden. Handelsbetriebe müssen daher alle Verkaufs-, Service- und Versandverpackungen systematisch prüfen und nicht konforme Lösungen rechtzeitig ersetzen.
Unnötige Verpackungen sind nicht mehr zulässig
Die PPWR enthält ein ausdrückliches Vermeidungsgebot. Ab August 2026 dürfen Verpackungen weder größer noch schwerer oder komplexer sein als funktional notwendig. Besonders im Fokus stehen Versandverpackungen im Onlinehandel.
Überdimensionierte Kartons, übermäßiges Füllmaterial oder zusätzliche Umverpackungen ohne Schutz- oder Informationsfunktion gelten als unzulässig. Händler müssen im Zweifel nachvollziehbar begründen können, warum eine bestimmte Verpackung erforderlich ist.
Versandverpackungen fallen vollständig unter die neuen Pflichten
Für den Online- und Versandhandel ist besonders relevant, dass alle Versandverpackungen vollständig unter die PPWR fallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versand selbst abgewickelt wird oder über einen Fulfillment-Dienstleister erfolgt.
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Händler, der die Ware an Endkundinnen und Endkunden verkauft. Entsprechend müssen auch Kartons, Versandtaschen und Füllmaterial PPWR-konform sein.
Nachweispflichten und Dokumentation werden verbindlich
Ab August 2026 reicht es nicht mehr aus, PPWR-konforme Verpackungen einzusetzen – Handelsbetriebe müssen dies auch belegen können. Sie müssen Informationen zur Materialzusammensetzung, zur Recyclingfähigkeit und zur Konformität der eingesetzten Verpackungen vorhalten.
Diese Nachweise müssen bei behördlichen Kontrollen oder auf Anfrage von Marktplätzen kurzfristig verfügbar sein. Eine strukturierte Dokumentation wird damit zu einer zentralen Voraussetzung für den rechtssicheren Vertrieb.
EPR-Pflichten müssen vollständig erfüllt sein
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bleibt bestehen und wird durch die PPWR weiter vereinheitlicht. Ab August 2026 müssen Handelsbetriebe sicherstellen, dass sie in allen belieferten EU-Ländern korrekt registriert sind, ihre Verpackungsmengen vollständig melden und die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
Fehlende oder fehlerhafte Registrierungen können dazu führen, dass Verpackungen als rechtswidrig in Verkehr gebracht gelten – mit entsprechenden Sanktionen.
Verpackungen müssen auf neue Kennzeichnungen vorbereitet sein
Auch wenn harmonisierte EU-Kennzeichnungssysteme erst schrittweise eingeführt werden, müssen Verpackungen ab August 2026 so gestaltet sein, dass diese Kennzeichnungen ohne grundlegende Neugestaltung ergänzt werden können. Das betrifft insbesondere Platzbedarf, Lesbarkeit und Materialtrennung.
Gleichzeitig sollten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sorgfältig geprüft werden, um Risiken durch irreführende Angaben zu vermeiden.
Fazit: August 2026 ist ein verbindlicher Stichtag
Für Handelsbetriebe ist der 12. August 2026 ein klarer Umsetzungszeitpunkt, kein bloßer Orientierungstermin. Bis dahin müssen:
- alle eingesetzten Verpackungen recyclingfähig sein,
- Überverpackungen vermieden werden,
- Versandverpackungen vollständig berücksichtigt werden,
- EPR-Pflichten korrekt erfüllt sein und
- belastbare Nachweise zur Konformität vorliegen.
Konkrete To-do-Liste für Handelsbetriebe bis August 2026
Mit Blick auf den verbindlichen Anwendungsstart der PPWR im August 2026 sollten Handelsbetriebe jetzt systematisch vorgehen. Die folgenden Schritte zeigen, was konkret zu tun ist, wo Registrierungen erfolgen und wie Informationen revisionssicher gespeichert werden sollten.
1. Was Handelsbetriebe jetzt umsetzen müssen
1. Verpackungsbestand vollständig erfassen
2. Recyclingfähigkeit und Konformität prüfen
3. Lieferanten aktiv einbinden
4. EPR-Registrierungen prüfen und aktualisieren
5. Klärung bei Marktplätzen
2. Wo erfolgen die Registrierungen konkret?
Keine zentrale EU-Plattform
Auch unter der PPWR gibt es keine zentrale europäische Registrierungsplattform für Verpackungen. Die EPR-Pflichten werden weiterhin national organisiert, allerdings stärker vereinheitlicht.
Rolle von Dienstleistern (z. B. wie LUCID)
Die eigentlichen Register werden nicht von privaten Dienstleistern betrieben, sondern von staatlich oder öffentlich beauftragten Stellen (z. B. LUCID in Deutschland).
Allerdings gilt:
- Dienstleister können Unternehmen bei Registrierung, Mengenmeldung und Datenmanagement unterstützen,
- sie ersetzen jedoch nicht die eigene Registrierungspflicht.
Das Modell bleibt also vergleichbar mit der bisherigen Verpackungsverordnung:
Registrierungspflicht beim offiziellen Register, operative Unterstützung optional durch Dienstleister.
3. Wie müssen Informationen im Unternehmen gespeichert werden?
Ab August 2026 müssen Handelsbetriebe auf Nachfrage kurzfristig nachweisen können, dass ihre Verpackungen PPWR-konform sind. Dafür empfiehlt sich eine strukturierte, zentrale Datenhaltung.
Empfohlene Inhalte der Dokumentation
Unternehmen sollten mindestens speichern:
- Übersicht aller eingesetzten Verpackungen
- Materialzusammensetzung je Verpackung
- Nachweise zur Recyclingfähigkeit
- Lieferantenerklärungen zur Konformität
- interne Bewertungen zur Verpackungsvermeidung
- EPR-Registrierungsnummern und Mengenmeldungen
Form der Speicherung
Die PPWR schreibt kein bestimmtes IT-System vor. In der Praxis bewährt haben sich:
- zentrale digitale Ablagen (z. B. Compliance-Ordner, DMS)
- strukturierte Tabellen oder Datenbanken
- eindeutige Zuordnung je Produkt und Verpackung
Wichtig ist weniger das Tool als die Auffindbarkeit, Aktualität und Nachvollziehbarkeit der Daten.
Zugriff und Verantwortlichkeit
Unternehmen sollten klar festlegen:
- wer intern für die Pflege der Daten zuständig ist,
- wer bei Behörden- oder Marktplatzanfragen auskunftsfähig ist,
- wie regelmäßig Daten überprüft und aktualisiert werden.
Fazit: PPWR-Umsetzung braucht Struktur, nicht nur neue Verpackungen
Die PPWR verlangt ab August 2026 nicht nur neue, recyclingfähige Verpackungen, sondern auch belastbare Prozesse im Hintergrund.
Registrierungen bleiben national organisiert, zentrale EU-Register sind nicht vorgesehen, und Dienstleister können unterstützen, aber nicht die Verantwortung übernehmen.
Der Verantwortliche der vorbezeichneten Website übernimmt keine Haftung auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt nicht, wenn dem Verantwortlichen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Die Inhalte wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch kann die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere bei komplexen Themen nicht gewährleistet werden, so dass der Verantwortliche den Nutzern empfiehlt, bei wichtigen Informationen bei den zuständigen Stellen anzufragen oder rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ihr Ansprechpartner
- 24Feb 2026, Di.handel.digital
Auf geht's zur Euroshop nach Düsseldorf - zusammen Neues entdecken!
12:00 - 20:00 Uhr Messe Düsseldorf, DüsseldorfPräsenzkostenfreiKommen Sie mit uns auf die EuroShop 2026 in Düsseldorf. Wir führen Sie über die weltweit wichtigste Retail-Messe und zeigen Ihnen die Highlights. - 27Nov 2025, Do.handel.eco
Betriebliche Fahrradförderung – Ihr Weg zum ‚fahrradfitten‘ Unternehmen
10:00 - 11:00 UhrDigitalkostenfreiWie gelingt der Einstieg in die betriebliche Fahrradförderung? - 04Nov 2025, Di.
Regionalforum: Vom Feld auf den Teller
10:00 - 16:00 Uhr LindenGut, DipperzPräsenzkostenfreiGemeinsam betrachten wir die Dimensionen der Wertschöpfungskette regionaler Lebensmittel - von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Verzehr. - 11Sep 2025, Do.
HMZ-Festival der Unternehmensnachfolge
14:30 - 23:00 Uhr Hochschule Fresenius Wiesbaden, WiesbadenPräsenzkostenfreiErfahren Sie beim HMZ-Festival der Unternehmensnachfolge, wie Sie durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens statt einer Neugründung erfolgreich durchstarten.
Neuer Entwurf zum Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht
24.09.2025Energie, Nachhaltigkeit, StandpunktDer Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes soll Handelsunternehmen bürokratisch entlasten. Das Bundeskabinett leitet die ersten Schritte ein.Kurzes Update zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):
23.09.2025Europa, NachhaltigkeitEs gibt neue Entwicklungen zum Status der EU-Entwaldungsverordnung, EUDR.Elektromobilität im Handel: Ihre Chancen mit Förderungen
17.09.2025Energie, Förderung, NachhaltigkeitSie wollen in Ihre unternehmerische Elektromobilität investieren? Neue Nutzfahrzeuge oder Ladesäulen an Ihrem Standort anbieten? Die LandesEnergieAgentur Hessen fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Energieeffizienz in Unternehmen: So einfach kann Sparen sein
16.07.2025Energie, Förderung, NachhaltigkeitSteigende Energiekosten, knappe Ressourcen und der Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit — viele gute Gründe, sich mit dem Thema Energieeffizienz auseinanderzusetzen. Doch oft scheitert der erste Schritt an Unsicherheit: Was kostet das? Gibt es Förderungen? Wer kann beraten?

Energie sparen im Einzelhandel: So gelingt der Einstieg
Schaufenster werden beleuchtet, Waren gekühlt, Verkaufsräume beheizt und Lagerflächen belüftet – im Einzelhandel wird viel Energie verbraucht. Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten, den Verbrauch zu senken. Doch wo anfangen?
Berichtspflicht, EU-Richtlinien und Chancen: Nachhaltigkeit verständlich erklärt
Während der Druck zur Offenlegung von ESG-Daten durch Stakeholder weiter zunimmt, liegt die Pflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Zeit noch bei großen Unternehmen. Jedoch kann auch der Mittelstand Nachhaltigkeit als strategisches Instrument nutzen und sich im Wettbewerb, sowohl bei Banken und Versicherungen als auch bei Kundinnen und Kunden vorteilhaft positionieren. Wir zeigen Wie!
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe: Was sie für den Handel bedeutet
Die Mode- und Schuhbranche steht vor einer bedeutenden regulatorischen Änderung: Die Einführung eines Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland. Dieses System basiert auf europäischen Vorgaben und soll die Kreislaufwirtschaft in der Branche stärken. Doch was bedeutet das konkret für den Handel?
Smarte Strategien für Sortimente und Personalplanung
KI-gesteuerte Lösungen ermöglichen es Handelsunternehmen, durch präzise Wetterprognosen und Datenanalysen nachhaltiger zu agieren, Ressourcen zu schonen und Kosten bei der Klimaanpassung zu senken, wie Andreas Bartmann von Globetrotter erläutert.









