PPWR im Handel: Was jetzt gilt und wie wir Ihnen dabei helfen

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung in ganz Europa. Statt sich durch Paragrafen zu arbeiten: Termin aussuchen, und wir klären mit Ihnen, was für Ihren Betrieb gilt.

Was seit dem 12. August 2026 gilt

Kurz gesagt: Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar, ohne Umweg über deutsches Recht. Das Verpackungsgesetz wurde durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgelöst. Betroffen ist jeder Betrieb, der verpackte Ware verkauft, importiert oder selbst abfüllt, unabhängig von der Größe. 

Die meisten der bekannten Vorgaben, etwa Mindestanteile an Rezyklat oder Mehrwegquoten, greifen erst 2030. Seit August 2026 gelten aber schon die Stoffbeschränkungen, die Sorgfaltspflicht beim Einkauf und die Konformitätsbewertung für Betriebe, die als Erzeuger gelten. Für die meisten kleineren Handelsunternehmen bleibt der Aufwand überschaubar, sobald die eigene Rolle geklärt ist.

Genau daran scheitert es in der Praxis meistens. Viele wissen nicht, ob sie Vertreiber, Erzeuger oder beides sind. Davon hängt aber ab, was Sie tun müssen.

Sie müssen sich da nicht allein durchkämpfen. Unsere digi.coaches gehen die Verordnung mit Ihnen durch und sagen Ihnen, welche Punkte Ihren Betrieb betreffen. Kostenfrei, in der Regel in einem Termin erledigt.

Ihre Rolle entscheidet über Ihre Pflichten

Die PPWR knüpft die Pflichten nicht an die Unternehmensgröße, sondern an die Stelle in der Lieferkette. Viele Betriebe haben mehrere Rollen gleichzeitig.

VIELE PFLICHTEN

Erzeuger

Sie verkaufen unter eigener Marke oder füllen Ware in eigene Verpackungen ab, etwa an der Frischetheke oder im eigenen Versand.

  • Konformitätsbewertung durchführen
  • Technische Unterlagen vorhalten
  • Kennzeichnung und Kontaktdaten angeben

MITTLERE PFLICHTEN

Importeur

Sie beziehen Ware direkt aus einem Land außerhalb der EU und bringen sie hier in Verkehr.

  • Prüfen, ob der Erzeuger die Vorgaben erfüllt
  • Eigene Kontaktdaten angeben
  • Unterlagen aufbewahren

WENIGER PFLICHTEN

Vertreiber

Sie verkaufen fertig verpackte Ware weiter, ohne selbst abzufüllen. Das trifft auf den klassischen Einzelhandel am häufigsten zu.

  • Prüfen, ob Ihr Lieferant registriert ist
  • Auf vorhandene Kennzeichnung achten
  • Keine Ware mit erkennbaren Mängeln anbieten

Unsicher, welche Rolle auf Sie zutrifft? Das ist die häufigste Frage, die uns zur PPWR erreicht. Im Termin klären wir sie anhand Ihres Sortiments und Ihrer Lieferanten.

Diese Fragen klären wir mit Ihnen im Termin

Das sind die Fragen, mit denen Händlerinnen und Händler gerade zu uns kommen. Wenn Ihre dabei ist, buchen Sie einfach einen Termin.

Bin ich Erzeuger, wenn ich Ware an der Theke in eigene Schalen fülle?

Reichen meine bisherigen Versandkartons noch oder brauche ich neue Größen?

Was muss ich bei LUCID aktualisieren und was bleibt wie bisher?

Was muss ich meine Lieferanten konkret fragen, und in welcher Form?

Welche meiner Verpackungen fallen unter die neuen Grenzwerte?

Welche Unterlagen muss ich vorhalten, falls geprüft wird?

Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Bringen Sie Ihre Fragen mit den Termin und wir beantworten Sie Ihnen. 

Häufig gestellte Fragen & Antworten (FAQ)

Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
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