go-digital Beratungsförderung

Seit Jahresbeginn 2022 gelten für "go-digital" neue Fördermöglichkeiten für den Handel. Die Förderquote beträgt bis zu 50 %. Im Fördervorhaben sind bis zu 30 Beratertage förderfähig. Die Dauer des Vorhabens sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.

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Wer kann eine Förderung erhalten?

Förderfähig sind in Deutschland ansässige Unternehmen:

Tipp: Die Fördermöglichkeit von verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen kann HIER geprüft werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen aus 5 Modulen.

  • »Digitalisierungsstrategie«
  • »IT-Sicherheit«
  • »Digitalisierte Geschäftsprozesse«
  • »Datenkompetenz«
  • »Digitale Markterschließung«

Die Module sind miteinander kombinierbar. Im Rahmen der Antragstellung muss ein Hauptmodul gewählt werden, welches mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden. Mit zwei Beratertagen ist IT-Sicherheit ein Pflichtmodul.

Eröffnung des Logistik-Lagers “DerSchuhladen”
Eröffnung des Logistik-Lagers “DerSchuhladen”

Beispiele für den Handel

Mit dem Modul »Digitalisierte Geschäftsprozesse« wären Beratungsleistungen zu Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung oder elektronische Zahlungsverfahren denkbar.

Mit dem Modul »Digitale Markterschließung« könnte Beratungsziel die Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketings sein. Oder nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Wie gehe ich vor und wie ist der Ablauf?

  1. Suchen Sie ein zugelassenes Beratungsunternehmen
  2. (optional) Sie halten in einer Potenzial-Analyse durch das Beratungsunternehmen eine Problem-Lösungs-Beschreibung
  3. Halten Sie die Leistungen mit dem Beratungsunternehmen in einem Beratungsvertrag fest
  4. Das autorisierte Beratungsunternehmen stellt den Antrag
  5. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wird der Beratungsvertrag wirksam und das Projekt beginnt
  6. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.
  7. Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt und dem geförderten KMU eine entsprechende De-minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Was ist von der Förderung ausgeschloßen?

  • unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware
  • Beratungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen seitens des Beraters an das KMU stehen. Gleiches gilt für Beratungen, die der Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produkts beim KMU dienen
  • technische sowie organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit
  • alle Leistungen, die gegenüber „Partnerunternehmen“ oder „verbundenen Unternehmen“ erbracht werden oder bei denen ein Interesse des Beratungsunternehmens an der Erzielung von Erträgen des begünstigten Unternehmens bzw. des Sachverständigen Dritten besteht
  • alle bereits durch andere Beihilfen der EU, des Bundes oder eines Landes als Einzelmaßnahme oder innerhalb komplexer Vorhaben geförderte oder zugesagte Leistungen zum beantragten Vorhaben

Zudem sind Vorhaben nicht förderfähig, wenn:

  • vor Abschluss von Verträgen nach dieser Förderrichtlinie bereits Vertragsbeziehungen zur Vorbereitung des Vorhabens eingegangen worden sind, die nicht unter diese Förderrichtlinie fallen
  • Beratungsleistungen von aktuellen Betriebsangehörigen, ehemaligen Betriebsangehörigen (Wechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Antragseingang) oder von Familienangehörigen der Geschäftsführung des begünstigten Unternehmens durchgeführt werden
  • das Unternehmen ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108
  • das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist
  • vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind
  • vor Abschluss von Verträgen nach dieser Förderrichtlinie bereits Vertragsbeziehungen zur Vorbereitung des Vorhabens eingegangen worden sind, die nicht unter diese Förderrichtlinie fallen
  • Beratungsleistungen von aktuellen Betriebsangehörigen, ehemaligen Betriebsangehörigen (Wechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Antragseingang) oder von Familienangehörigen der Geschäftsführung des begünstigten Unternehmens durchgeführt werden
  • das Unternehmen ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108
  • das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist
  • vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind

Weitere Informationen zu “go-digital” finden Sie bei der Themenseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWk).

Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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