„Digital jetzt“ – Investitionsförderung für KMU
Hiermit wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWk) für sein neues Förderprogramm, um Unternehmen die Umsetzung von Digitalvorhaben zu erleichtern. Sowohl Investitionen in digitale Technologien oder auch die Qualifizierung von MitarbeiterInnen werden gefördert. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Rahmenbedingungen
- 3 - 499 MitarbeiterInnen
- Niederlassung in der BRD
- Vorlage eines Digitalisierungsplans
Wer sein Digitalkonzept umsetzt, bekommt bis zu 60 % der Kosten erstattet.

Inhalte dieser Seite:
Geförderte Digitalvorhaben
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Rahmen zweier Module Zuschüsse beantragen.
1. Modul
2. Modul
Standard Hard- und Software sowie Anschaffungen für eine größere Mitarbeiterzahl sind nicht förderfähig. Die Investitionsvorhaben müssen die Wettbewerbsfähigkeit durch den Einsatz digitaler Technologien steigern.
Sie können wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen. Nehmen Sie beide Module in Anspruch, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich Zusammenhängen.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der MitarbeiterInnen ab.
Bis 50 MitarbeiterInnen
40 % Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bis 250 MitarbeiterInnen
35 % Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bis 499 MitarbeiterInnen
30 % Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Erhöhte Förderquote
Bonusprozentpunkte und damit eine erhöhte Förderquote erhalten:
- KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
- Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
- Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.
Wenn KMU alle genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 60 % Förderung erhalten.
Die maximale Fördersumme
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.
Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2.
Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Antragsverfahren per Zufall jeden 15. des Monats
Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahren) bestimmt, d.h. unter allen registrierten Unternehmen werden am 1. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen.
Während des Antragverfahrens benötigen Sie:
- Daten zum Unternehmen (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse),
- Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung),
- Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben
- Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Anbieter / Dienstleister und somit u.a. Name des externen Anbieters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände / -leistungen, Höhe der Ausgaben),
- Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggfs. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen).
Beachten Sie, dass nur solche Vorhaben Förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist!
Voraussetzung
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem Plan beschreiben Sie das Digitalisierungsvorhaben genauer. Besonders hervorheben sollten Sie die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens sowie die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen. Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.
Das Antragstool führt die Antragstellenden sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke. Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst.
In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:
- die Beschreibung der geplanten Investitionen;
- die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung.
Hierbei wird der Antragsstellende durch spezifische Leitfragen unterstützt.
Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:
- Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
- Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
- Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens
Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.
Allgemeine Regelung von Beihilfen
Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. Euro liegen.
Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.
Weiterführende Informationen
Richtliniezum Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
Antworten auf die häufigsten Fragen
Ihre Fragen beantworten Ihnen telefonisch 030186150 oder per E-Mail: digitaljetzt@dlr.de
Fördergebiete strukturschwacher Regionen nach Digital Jetzt (gelb = strukturschwache Region)



