Hiermit wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWk) für sein neues Förderprogramm, um Unternehmen die Umsetzung von Digitalvorhaben zu erleichtern. Sowohl Investitionen in digitale Technologien oder auch die Qualifizierung von MitarbeiterInnen werden gefördert. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Wer sein Digitalkonzept umsetzt, bekommt bis zu 60 % der Kosten erstattet.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können im Rahmen zweier Module Zuschüsse beantragen.
Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens Fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Die Investition in die Qualifizierung der Arbeitskräfte zielt darauf ab, dass für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Das sind z. B. Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Standard Hard- und Software sowie Anschaffungen für eine größere Mitarbeiterzahl sind nicht förderfähig. Die Investitionsvorhaben müssen die Wettbewerbsfähigkeit durch den Einsatz digitaler Technologien steigern.
Sie können wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch nehmen. Nehmen Sie beide Module in Anspruch, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich Zusammenhängen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der MitarbeiterInnen ab.
40 % Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
35 % Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
30 % Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bonusprozentpunkte und damit eine erhöhte Förderquote erhalten:
Wenn KMU alle genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 60 % Förderung erhalten.
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller.
Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2.
Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahren) bestimmt, d.h. unter allen registrierten Unternehmen werden am 1. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen.
Während des Antragverfahrens benötigen Sie:
Beachten Sie, dass nur solche Vorhaben Förderfähig sind, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist!
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem Plan beschreiben Sie das Digitalisierungsvorhaben genauer. Besonders hervorheben sollten Sie die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens sowie die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen. Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.
Das Antragstool führt die Antragstellenden sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke. Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst.
In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:
Hierbei wird der Antragsstellende durch spezifische Leitfragen unterstützt.
Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:
Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.
Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. Euro liegen.
Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.
Richtliniezum Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
Antworten auf die häufigsten Fragen
Ihre Fragen beantworten Ihnen telefonisch 030186150 oder per E-Mail: digitaljetzt@dlr.de
Fördergebiete strukturschwacher Regionen nach Digital Jetzt (gelb = strukturschwache Region)