Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.
Die KMU dürfen für die Antragstellung nicht mehr 249 Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von 50 Mio. EUR oder 43 Mio. EUR Bilanzsummer nicht übersteigen.
Bei Verbund- und Partnerunternehmen sind gesonderte Regelungen zu beachten.