DIGI-Zuschuss 2025

Die erste Zufallsauswahl ist für Montag, den 28.04.2025 vorgesehen. Im Folgenden wird jeweils zum Wochenanfang eine neuerliche Zufallsauswahl vorgenommen. Sobald die zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dieser „EXPRESS-Förderung“ ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal der WI-Bank geschlossen.

Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen

Die Hessische Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der digitalen Transformation wird 2025 zunächst zu folgendem Termin ausgeschüttet.

  • 28.04.2025 DIGI-Zuschuss
  • 05.05.2025 „EXPRESS-Förderung“ (vorl.)

Unser Tipp

Sprechen Sie Ihr Vorhaben mit unseren Digital-Experten ab.

Überblick

Gefördert werden

  • Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen.
  • Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung.
  • Die, mit den Anschaffungen verbundenen, Dienstleistungen. Eingeschlossen die Migration bisheriger Daten und die Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme. Sowie erforderliche Schulungen, zu den angeschafften digitalen Systemen, durch externe Anbieter.
  • Updates bestehender Systeme sind zulässig
  • Lizenzkosten und Systemservicegebühren sind bis zu 24 Monate zuwendungsfähig
  • Schulungen und Workshops werden weiterhin gefördert, jedoch ggf. anfallende Prüfungsgebühren sind nicht länger förderfähig

    Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

    Hinweis: Es gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 30.11.2025. Diese wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Ihrerseits im Projektantrag geplante Maßnahmen müssen bis zu dieser Frist umgesetzt sein.

    Weitere Informationen zu geförderten Digitalisierungs-Maßnahmen finden Sie im Merkblatt.

Sie planen ein Digitalisierungsvorhaben und haben Fragen – sprechen Sie kostenfrei mit einem unserer digi.coaches. Wir unterstützen Sie gern!

Die Bewerbung für den DIGI-Zuschuss ist nun bis zum 28.04.2025 möglich.

Hinweis: Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Mindestanforderung

Die Digital-Maßnahme muss mindestens einer der folgenden Ziele zuzuordnen sein:

Nicht förderfähig

  • Standard Hard- und Software
  • Digitale Flipcharts
  • Gebäude- und Geländeüberwachung
  • Hardware, Software und Dienstleistungen ohne Bezug zum Projektziel 
  • Einfache Webseiten zur Unternehmenspräsentation
  • Erstellung von Videos und Produktfotos
  • Umsetzung der DSGVO

Vorgehen

Vorbereitung aller Daten und Planung der Maßnahmen:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 2024 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Wichtig

Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. € liegen.

Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.

Beispiele

Fragen zum Digital-Zuschuss?

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Fördervorhaben – schreiben Sie uns!

Ihre Kontaktdaten
Ihre Nachricht an uns

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Die von Ihnen hier erhobenen Daten werden von uns zur Beantwortung Ihrer jeweiligen Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.

Ihre Ansprechpartner

Silvio Zeizinger
Koordination Projektpartner
Thomas Rüger
Projektreferent handel.digital
Benjamin Becker
Projektleiter handel.digital
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Website nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts, Buchungsformulare und Social Media Posts, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?