DIGI-Zuschuss 2025

Der DIGI-Zuschuss fördert kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen. Die nächste Auswahl findet statt am:

  • 01.09.2025

Wie hoch ist der DIGI-Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähige Ausgaben ab einer Höhe von 4.000 Euro erfolgen. 

Details zu förderfähigen Projekten finden Sie weiter unten.

Die Fördermittelausschüttung (per Zufallsprinzip) erfolgt voraussichtlich am Montag, den 01.09.2025. In den folgenden Wochen wird jeweils zum Wochenanfang eine weitere Zufallsauswahl vorgenommen.

Gefördert werden:

  • Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen.
  • Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung.
  • Die, mit den Anschaffungen verbundenen, Dienstleistungen. Eingeschlossen die Migration bisheriger Daten und die Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme. Sowie erforderliche Schulungen, zu den angeschafften digitalen Systemen, durch externe Anbieter.
  • Updates bestehender Systeme sind zulässig
  • Lizenzkosten und Systemservicegebühren sind bis zu 24 Monate zuwendungsfähig
  • Schulungen und Workshops werden weiterhin gefördert, jedoch ggf. anfallende Prüfungsgebühren sind nicht länger förderfähig

    Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

    Hinweis: In der zweiten Förderrunde werden Fördermittel vergeben, die erst im Jahr 2026 ausgezahlt werden können. Das bedeutet, dass das geplante Digitalisierungsvorhaben entweder über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt oder erst im Jahr 2026 begonnen werden kann. Sollte eine frühere Umsetzung möglich sein, kann eine Auszahlung noch im laufenden Jahr beantragt werden.

    Weitere Informationen zu geförderten Digitalisierungs-Maßnahmen finden Sie im Merkblatt.

Sie planen ein Digitalisierungsvorhaben und haben Fragen – sprechen Sie kostenfrei mit einem unserer digi.coaches. Wir unterstützen Sie gern!

Nicht förderfähig

  • Standard Hard- und Software
  • Digitale Flipcharts
  • Gebäude- und Geländeüberwachung
  • Hardware, Software und Dienstleistungen ohne Bezug zum Projektziel 
  • Einfache Webseiten zur Unternehmenspräsentation
  • Erstellung von Videos und Produktfotos
  • Umsetzung der DSGVO

Mindestanforderungen

Die Digitalmaßnahme muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:

So gehen Sie vor:

Vorbereitung aller Daten und Planung der Maßnahmen:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 2024 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.

Wichtig zu beachten:

Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. € liegen.

Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.

Hinweis: Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen

Fragen zum Digital-Zuschuss?

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Fördervorhaben – schreiben Sie uns!

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Ihre Ansprechpartner

Silvio Zeizinger
Geschäftsführer Handelsverband Hessen e.V.
Benjamin Becker
Projektleiter handel.digital
Thomas Rüger
Projektreferent handel.digital
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Gefördert durch: Technologieland Hessen
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