Die erste Zufallsauswahl ist für Montag, den 28.04.2025 vorgesehen. Im Folgenden wird jeweils zum Wochenanfang eine neuerliche Zufallsauswahl vorgenommen. Sobald die zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dieser „EXPRESS-Förderung“ ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal der WI-Bank geschlossen.
Die Hessische Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der digitalen Transformation wird 2025 zunächst zu folgendem Termin ausgeschüttet.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.
Hinweis: Es gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 30.11.2025. Diese wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Ihrerseits im Projektantrag geplante Maßnahmen müssen bis zu dieser Frist umgesetzt sein.
Weitere Informationen zu geförderten Digitalisierungs-Maßnahmen finden Sie im Merkblatt.
Sie planen ein Digitalisierungsvorhaben und haben Fragen – sprechen Sie kostenfrei mit einem unserer digi.coaches. Wir unterstützen Sie gern!
Die Bewerbung für den DIGI-Zuschuss ist nun bis zum 28.04.2025 möglich.
Hinweis: Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Digital-Maßnahme muss mindestens einer der folgenden Ziele zuzuordnen sein:
Vorbereitung aller Daten und Planung der Maßnahmen:
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 2024 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.
Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. € liegen.
Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Fördervorhaben – schreiben Sie uns!