DIGI-Zuschuss 2025
Der DIGI-Zuschuss fördert kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsmaßnahmen. Die nächste Auswahl findet statt am:
- 01.09.2025
Wie hoch ist der DIGI-Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähige Ausgaben ab einer Höhe von 4.000 Euro erfolgen.
Details zu förderfähigen Projekten finden Sie weiter unten.
Die Fördermittelausschüttung (per Zufallsprinzip) erfolgt voraussichtlich am Montag, den 01.09.2025. In den folgenden Wochen wird jeweils zum Wochenanfang eine weitere Zufallsauswahl vorgenommen.
Gefördert werden:
- Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen.
- Die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung.
- Die, mit den Anschaffungen verbundenen, Dienstleistungen. Eingeschlossen die Migration bisheriger Daten und die Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme. Sowie erforderliche Schulungen, zu den angeschafften digitalen Systemen, durch externe Anbieter.
- Updates bestehender Systeme sind zulässig
- Lizenzkosten und Systemservicegebühren sind bis zu 24 Monate zuwendungsfähig
- Schulungen und Workshops werden weiterhin gefördert, jedoch ggf. anfallende Prüfungsgebühren sind nicht länger förderfähig
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann für zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.
Hinweis: In der zweiten Förderrunde werden Fördermittel vergeben, die erst im Jahr 2026 ausgezahlt werden können. Das bedeutet, dass das geplante Digitalisierungsvorhaben entweder über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt oder erst im Jahr 2026 begonnen werden kann. Sollte eine frühere Umsetzung möglich sein, kann eine Auszahlung noch im laufenden Jahr beantragt werden.
Weitere Informationen zu geförderten Digitalisierungs-Maßnahmen finden Sie im Merkblatt.
Sie planen ein Digitalisierungsvorhaben und haben Fragen – sprechen Sie kostenfrei mit einem unserer digi.coaches. Wir unterstützen Sie gern!
Nicht förderfähig
- Standard Hard- und Software
- Digitale Flipcharts
- Gebäude- und Geländeüberwachung
- Hardware, Software und Dienstleistungen ohne Bezug zum Projektziel
- Einfache Webseiten zur Unternehmenspräsentation
- Erstellung von Videos und Produktfotos
- Umsetzung der DSGVO
Mindestanforderungen
Die Digitalmaßnahme muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:
Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse
Schaffen von Formen der digitalen Zusammenarbeit
Verbesserung durch digitale Technologien
Schaffung von digitalen Kundenschnittstellen
Einführung neuer, digitaler Vertriebskanäle
Schaffung von digitalen Lieferantenschnittstellen
Digitalisierung von Logistik-Prozessen
Erhebung und Analyse von Daten
Vernetzung von Produktions- und Managementsystemen
Integration mobiler Betriebsgeräte
Methoden zur vorausschauenden Wartung
Verbesserung der Interaktion
Additive Fertigungsverfahren
Umsetzen eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
Sonstige Maßnahmen
So gehen Sie vor:
Vorbereitung aller Daten und Planung der Maßnahmen:
- Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson
- Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
- Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
- Höhe des geplanten Investitionsvolumens
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, (Förderbescheid für DIGI-Zuschuss 2018 bis 2024 erhalten) können keine weiteren Förderanträge stellen.
Wichtig zu beachten:
Der zu bewilligende Digi-Zuschuss muss mit allen übrigen Kleinbeihilfen (Überbrückungshilfen, etc.) innerhalb der Grenze von 2 Mio. € liegen.
Maßgeblich für die Berücksichtigung von De-minimis-Beihilfen ist die Bescheinigung des Zuwendungsgebers. Diese erfolgt mit dem Zuwendungsbescheid. Grundlage ist daher das Jahr der Bewilligung und NICHT ggf. abweichend das Jahr der Auszahlung.
Hinweis: Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Drucker, Scanner usw.
Komplexe Softwarelösungen
Smarte Roboter
Schaffung der digitalen Infrastruktur
Webshops oder digitale Marktplätze
Individualisierte Programmierung
Umsetzung von Datensicherheitskonzepten
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