ERP-Förderkredit Digitalisierung
Was ist der KfW-Kredit für Digitalisierung?
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung hilft Ihnen bei der Finanzierung Ihres Vorhabens – leicht zugänglich, vielseitig einsetzbar und mit attraktiven Zuschüssen.
Wer ist Antragsberechtigt, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung fördert die KFW Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzelunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie größere mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresgruppenumsatz
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
Wenn Ihr Unternehmen zwei Jahresabschlüsse oder mehr vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit Digitalisierung mit Risikoübernahme (512) beantragen. Das bedeutet, dass sich KfW und Hausbank das Risiko teilen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Antragstellende Unternehmen, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am antragstellenden Unternehmen beteiligt sind.
Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung fördert die KFW Vorhaben, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäftsmodelle bis hin zum Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz.
Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungsvorhaben gefördert werden.
- Stufe 1 – Basisdigitalisierung
- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung
Die Konditionen werden mit jeder Stufe besser, am besten sind sie in Stufe 3. Das bedeutet: Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits.
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung wird – abhängig von der Art des Vorhabens – in drei Stufen vergeben:
Stufe 1 – Basisdigitalisierung
Förderfähig sind in dieser Stufe nur Freiberuflerinnen sowie Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen , die zuvor den KfW Digitalisierungs-Check durchgeführt haben.
Vorhaben, die – mithilfe einer leistungsstarken und modernen IT-Infrastruktur – die Grundlage für weitere Digitalisierung legen, zum Beispiel:
- Hardware wie neue Computer und mobile Endgeräte für Mitarbeitende
- Software wie Standardprogramme zur Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation, Virenscanner und lokale Firewalls
- Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- Migration auf Cloudtechnologie
Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
Digitale Transformation, zum Beispiel:
- Erfassen von Unternehmensdaten zur Optimierung von Prozessen und Angeboten
- Prozessdigitalisierung, inklusive digital vernetzter Produktionssysteme
- digitale Schnittstellen, etwa digitale Arbeitsabläufe mit Geschäftspartnern oder die Umsetzung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
- Angebotserweiterung mit Hilfe von Digitalisierung, etwa der Aufbau digitaler Geschäftsmodelle
- Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
IT-Sicherheit, zum Beispiel:
- Einführung und/oder Anwendung von Standards, Normen und Leitlinien
- Implementierung eines umfassenden IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
Mitarbeiterweiterbildung und Wissenstransfer im Unternehmen, zum Beispiel:
- Mitarbeitende im Bereich Digitalisierung weiterbilden, etwa zu IT-Sicherheit, Digitalkompetenzen oder Datenanalyse (sofern in LevelUp-Ausprägung)
- Einführung digitaler Schulungssysteme
- Informationen und Know-how allen Mitarbeitenden digital zur Verfügung stellen
Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung
Jedes Vorhaben, das unter Stufe 2 LevelUp-Digitalisierung genannt wird, kann in Stufe 3 gefördert werden – sofern es ausreichend groß ist. Dafür muss der Kreditbetrag 3% des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigen.
Einsatz von Zukunftstechnologien
- Einsatz von Big-Data-Anwendungen zur Analyse und Prognose von Sachverhalten, die für das Unternehmen relevant sind
- Integration von Künstlicher Intelligenz in Wertschöpfungsbereiche des Unternehmens, sofern dabei unternehmensinterne Daten genutzt werde
- Mitarbeitende im Hinblick auf die KI in Verbindung mit den hier genannten Zukunftstechnologien gezielt weiterbilden
Zu welchen Konditionen wird der ERP-Förderkredit Digitalisierung vergeben?
Stufe 1 – Basisdigitalisierung kein Zuschuss
Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung bis zu 3 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag
Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung bis zu 5 % auf den ausgezahlten Kreditbetrag
Die verbindliche Festsetzung erfolgt in der Zuschusszusage. Der Zuschusshöchstbetrag beträgt 200.000 EUR.
Zinssätze und Laufzeiten
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Rückzahlung des KfW-Kredit
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
- Wenn Sie die Variante mit 2 Jahren Laufzeit wählen, zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag am Laufzeitende in einer Summe zurück.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Kredite zur Finanzierung von Vorhaben der Stufen 2 und 3 dürfen erst nach Ablauf von 3 Jahren nach der KfW-Zusage außerplanmäßig getilgt werden.
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Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Antragsprozess?
Antrag beim Finanzierungspartner stellen
Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Für den Zuschuss gilt: Nach Kreditzusage und erfolgreicher Antragsprüfung durch die KfW erhalten Sie eine separate Zuschusszusage der KfW.
Nach Vollauszahlung Ihres Kredits können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW beantragen. Dazu nutzen Sie den Auszahlungsantrag für den ERP-Förderzuschuss.
Zusätzliche Informationen
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung wird von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vergeben.


