go-digital - Auf einen Blick

Was ist go-digital?

Mit dem Förderprogramm „go-digital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine oder mittelständische Unternehmen sowie im Handwerk, wenn Sie Ihre IT-Systeme auf- oder ausbauen möchten.

Wer ist Antragsberechtigt, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Begünstigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial und einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 20 Millionen erwirtschaften.

Die Beratung Ihres Unternehmens sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Nach Ablauf von 2 Jahren, nachdem Ihre geförderte Beratungsleistung beendet wurde, können Sie eine erneute Förderung beantragen.

Was wird gefördert?

Fachliche Beratungen können von autorisierten Unternhemen in fünf Bereichen beansprucht werden:

Modul 1 – Digitalisierungsstrategie:
Sie werden zu Ihrer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie beraten, um neue funktionsfähige digitale Geschäftsmodelle und -prozesse zu entwickeln beziehungsweise vorhandene Geschäftsmodelle und -prozesse zu digitalisieren,

Modul 2 – IT-Sicherheit:
Es werden alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen gefördert, die der IT-Sicherheit dienen.

Modul 3 – Digitalisierte Geschäftsprozesse:
Die Beratung umfasst Maßnahmen zur Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse, die die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig beziehungsweise medienbruchfrei digitalisieren.

Modul 4 – Datenkompetenz (go-data):
Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen, mit denen Ihrem Unternehmen eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht werden kann.

Modul 5 – Digitale Markterschließung:
Gefördert wird die Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings.

Wie hoch ist der maximale Förderbetrag?

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Ihr Vorhaben. Ein Beratertag wird dabei mit maximal 1.100 EUR gefördert.

Sie können alle 5 Module nutzen. Förderfähig sind bis zu 30 Beratertage, darin enthalten sind

  • bis zu 3 Beratertage für die „Potenzialanalyse”

  • bis zu 6 Beratertage für sachverständige Dritte sowie

  • verpflichtend mindestens 2 Beratertage für IT-Sicherheit

Bis wann muss meine Bewerbung eingereicht sein?

Die Möglichkeit zur Einreichung besteht zu jedem 15. des Monats, bis die verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente erschöpft sind.

Antragsprozess?

Die Antragstellung beinhaltet zwingend 2 Phasen, welche durch das autorisierte Beratungsunternehmen durchzuführen sind:

  • In der ersten Phase werden alle relevanten Themen zum Beratungsvertrag, der De-minimis-Erklärung, der Selbsteinschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades sowie der KMU Erklärung mit dem begünstigten Unternehmen besprochen, die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben.

  • Die zweite Phase erfolgt über das Portal easy-Online und erzeugt den „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA).

Eine Liste mit zertifizierten Beratern finden Sie hier

Zusätzliche Informationen

Fördergeber:
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Ansprechpartner:
EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Tel: 030 97003043
go-digital@euronorm.de

Das Merkblatt zu der Förderung go-digital finden Sie hier

Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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