DIGI-Zuschuss - Auf einen Blick

Was ist der DIGI-Zuschuss?

Der DIGI-Zuschuss bietet kleinen und mittleren Handelsunternehmen eine Förderung bei der digitalen Transformation von Arbeits,- und Produktionsprozessen an.

Wer ist Antragsberechtigt, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.

Die KMU dürfen für die Antragstellung nicht mehr 249 Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von 50 Mio. EUR oder 43 Mio. EUR Bilanzsummer nicht übersteigen.

Bei Verbund- und Partnerunternehmen sind gesonderte Regelungen zu beachten. 

Was wird gefördert?

Hinsichtlich der Transformation-, Produktions- und Arbeitsprozessen ist eine Förderung folgender Bereiche möglich:

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,

  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbietende.

Für umfangreichere Informationen zu fördermöglichen Maßnahmen, kontaktieren Sie unsere digi.coaches.

Wie hoch ist der maximale Förderbetrag?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Dabei ist die Förderhöhe auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind nur die Nettokosten förderfähig.

Bis wann muss meine Bewerbung eingereicht sein?

Die Bewerbung kann innerhalb von 48 Stunden an bekanntgemachten Tagen des Förderaufrufs online erfolgen. Das Onlineformular ist von 09:00 Uhr des jeweiligen Tages des Förderaufrufs bis 09:00 Uhr des 2. Folgetages verfügbar.

Antragsprozess?

Für den Antragsprozess benötigen Sie folgende Informationen:

  • Firmenname, Kontaktdaten der Ansprechperson

  • Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)

  • Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)

  • Höhe des geplanten Investitionsvolumens

Alle registrierten Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss einem Zufallsauswahlverfahren unterzogen. Im Zuge dessen werden diejenigen Bewerbungen ermittelt, die zu einem Antrag aufgefordert werden können.

Zusätzliche Informationen

Förderpartner:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Hauptstandort:
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
Tel.-Zentrale: (+49) 69 91 32-03
Fax: (+49) 69 91 32-4636

Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
 
Gefördert durch: Technologieland Hessen
Gefördert durch: Technologieland Hessen
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