Produktsicherheit im Handel: Bundesnetzagentur kontrolliert
Alle Handelsunternehmen, unabhängig vom Sortiment, sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet unter anderem:
- Sichtbare CE-Kennzeichnung bzw. andere erforderliche Prüfsiegel, nicht nur auf dem Umkarton
- Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache
- Nachweise über durchgeführte Sicherheits- und Strahlungstests (z. B. bei elektronischen Geräten)
Aktuell:

Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie ernst die Behörden Verstöße nehmen. Ein hessisches Handelsunternehmen wurde wegen des Verkaufs einer importierten Solargartenleuchte beanstandet. Die Leuchte war weder mit einem CE-Zeichen versehen noch befanden sich Angaben zum Hersteller an dem Produkt, obwohl es das Produkt nach Art und Größe zugelassen hätte und obwohl sich die CE-Zeichen auf der Verpackung befanden. Auch Nachweise über die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz) fehlten. In dem konkreten Fall eines Mitglieds sprach die Bundesnetzagentur ein Bußgeld aus, nachdem zwei Testkäufer im Geschäft die Produkte erworben hatten.
Auch wenn manche Regelungen auf den ersten Blick unverhältnismäßig oder wenig praxisnah erscheinen, entbindet das nicht von ihrer Einhaltung. Die Sinnhaftigkeit einer Vorschrift ist keine Ausrede für deren Missachtung. Wer geltende Bestimmungen ignoriert, riskiert empfindliche Konsequenzen – unabhängig von der persönlichen Einschätzung.
Es ist unseres Erachtens unverhältnismäßig, dass die Händlerinnen und Händler für die Verfehlungen der Produzenten die Konsequenzen tragen müssen. Vor allem, wenn bei einer Vielzahl von angebotenen Produkten die Überprüfung jeder einzelnen Ware realitätsfremd ist und nur mit enormem Aufwand möglich wäre.
Die gesetzlichen Vorgaben und die behördliche Praxis haben wir auf unsere Agenda aufgenommen und diskutieren sie bereits mit den Bundesfachverbänden. Unser Ziel ist es, die zuständigen Behörden davon zu überzeugen, die Kontrollen auf die Hersteller und Importeure zu konzentrieren, anstatt das gesamte Sortiment von Händlerinnen und Händlern vor Ort zu überprüfen.
Unser Appell an alle Händlerinnen und Händler: Prüfen Sie Ihr Sortiment regelmäßig, insbesondere bei Importartikeln, bevor die Artikel in den Verkauf kommen. Das gilt für jeglichen Absatzkanal. Fehlende oder fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen können nicht nur teuer werden, sondern im schlimmsten Fall auch Ihre Kundinnen und Kunden gefährden.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass seit dem 13.12.2024 die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft ist, die weitere Produktinformationen im Online- und Offlineverkauf erforderlich macht. In einem Webinar haben wir im vergangenen Herbst über die Pflichten informiert.
Weitere Informationen zur GPSR finden Sie hier.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben oder zur sicheren Produktkennzeichnung unterstützen wir Sie gerne.
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